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Vor etwa 50 Jahren veröffentlichte Milton Friedman einen Artikel in der New York Times. Die Überschrift: „Die soziale Verantwortung von Unternehmen ist es, den Gewinn zu steigern“. Oft wird dieser Satz von Friedman als Postulat von denjenigen herangezogen, die Investoren und Unternehmen von ihrer gesellschaftlichen Verantwortung freisprechen wollen. Damit stehen sie inzwischen diametral gegen den gesellschaftlichen und politischen Konsens, und sie machen dabei keine gute Figur. Dabei ließe sich dieser vermeintliche Widerspruch zwischen sozialer Verantwortung und den Interessen von Unternehmen und Kapitalmarktinvestoren auflösen.
Der Ökonomie-Nobelpreisträger hätte nur das Wort „langfristig“ ergänzen müssen, dann würden wir 50 Jahre später ihm weiterhin Recht geben.
Als ich in den 90er Jahren an der Katholischen Universität Eichstätt studiert habe, hatte die wirtschaftswissenschaftliche Fakultät als eine der ersten einen Lehrstuhl für Wirtschaftsethik unter der Leitung von Prof. Karl Homann. Der renommierte Philosophieprofessor hatte eine sehr pragmatische Sicht auf das Zusammenspiel zwischen Marktwirtschaft und gesellschaftlicher Verantwortung von Unternehmen: „Die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen besteht primär darin, die Menschen mit guten, preiswerten, innovativen Produkten und Dienstleistungen zu versorgen in einer Weise, die Dritte nicht schädigt. Ein soziales und ökologisches Engagement jenseits des Kerngeschäftes kann im Einzelfall sinnvoll sein, ist aber nachrangig und muss als Mittel zu diesem vorrangigen Zweck gesehen werden“, so Homann.
Dieser Leitgedanke prägt auch unseren ESG-Ansatz. Wir wollen als Treuhänder das Geld unserer Investoren mehren und investieren in Unternehmen, die nach Homann „ihre Wettbewerbsfähigkeit durch nachhaltige Steigerung des Unternehmenswertes erhalten.“ Nur Unternehmen, die die Ansprüche der Aktionäre, Mitarbeiter und der Gesellschaft in ihr ökonomisches Kalkül einbeziehen, werden auch dauerhaft erfolgreich sein.
Mit der am 10. März 2021 in Kraft getretenen europäischen Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosure Regulation, SFDR) gibt es nun auch einen gesetzlichen Rahmen für eine nachhaltigere Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft. Wir begrüßen das.
Unsere beiden Fonds, The Digital Leaders Fund und EM Digital Leaders, sind Artikel 8 Fonds nach SFDR und haben somit ESG-Kriterien im Fokus.
Wir investieren nachhaltig und verfolgen diese Ziele:
Positive Wirkung
Wir wählen sorgfältig jene Unternehmen aus, die mit nachhaltigen und zukunftsweisenden Geschäftsmodellen im Einklang zu festgelegten ökologischen und sozialen Merkmalen stehen.
Risiken reduzieren, Performance steigern
Wir engagieren uns aktiv, treten mit den Unternehmen in einen Dialog und nutzen Aktienstimmrechte, um die Nachhaltigkeitswirkung von Unternehmen zu verbessern. Wir wollen so das Risiko unserer Investition reduzieren und die Performancechancen steigern.
Transparente Ausschlusskriterien
Unsere Fonds schließen jegliche Unternehmen aus, die mit ihrer Arbeitsweise gegen unsere Ausschlusskriterien verstoßen.
Im Detail:
Wir orientieren uns an den Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen. Der Fokus unserer Anlagen liegt dabei besonders auf den Zielen gesellschaftlicher Nutzen, Klimaschutz und Tierwohl.
Unsere Ausschlusskriterien
Die Unternehmen, die wir auswählen, müssen auf der Positivliste, die von unserem Analysepartner ESG Screen17 anhand strenger Ausschlusskriterien und unter Ausschluss von Kontroversen erstellt wird, stehen. Durch dieses Vorgehen werden Verstöße gegen die UN Global Compact Prinzipien und generell Unternehmen in folgenden Geschäftsfeldern ausgeschlossen:
Bereich | Typ | Kategorie | Ausschlussgrenze und Beispiele |
Umwelt | Aktivitäten mit | Umweltverschmutzung | Sehr schwerwiegende Fälle (bspw. Luft-, Wasser- & Bodenverschmutzung) |
Ressourcenverschwendung und Biodiversität | Sehr schwerwiegende Fälle (bspw. Abforstung oder Wasserknappheit) | ||
Umweltmanagement | Sehr schwerwiegende Fälle | ||
Produkte / Industrien, die ein Risiko für Ökosysteme darstellen oder ethisch kontrovers sind | Fossile Energien | Ausschluss ab 10% Umsatzanteil (Kohle, Öl & Gas, Fracking, Arctic Drilliing und Ölsande) | |
Atomkraft / Nuklearenergie | Ausschluss ab 10% Umsatzanteil | ||
Nahrungsmittel | Unternehmen, die in Massentierhaltung involviert und Ausschluss ab 10% Umsatzanteil für Palmöl | ||
Tierwohl | Ausschluss von Tierversuchen zu medizinischen und nicht medizinischen Zwecken | ||
Menschheit | Aktivitäten mit einem negativen sozialen Einfluss | Menschenrechte | Sehr schwerwiegende Fälle (bspw. Missachtung von Meinungsfreiheit oder Indigener Bevölkerung) |
Arbeitsrechte | Sehr schwerwiegende Fälle (bspw. Kinderarbeit, Diskriminierung oder die Missachtung von Gewerkschaftsrechten) | ||
Unlautere Geschäftspraktiken | Sehr schwerwiegende Fälle (bspw. Korruption & Betrug oder Steuervergehen) | ||
Verbraucherschutz | Sehr schwerwiegende Fälle (bspw. Diskriminierung von Verbrauchern) | ||
Produkte / Industrien, die ein Risiko für die Menschheit darstellen oder ethisch kontrovers sind | Verteidigung & Sicherheit | Ausschluss ab 0% Umsatzanteil (bspw. Massenvernichtungswaffen und kontroverse Waffen, wie z.B. Cluster Munition) | |
Suchtmittel | Ausschluss ab 10% Umsatzanteil für konventionelle Tabakprodukte und Alkohol | ||
Unterhaltung | Ausschluss ab 10% Umsatzanteil (Glücksspiel und Pornographie) |
Berücksichtigung von nachteiligen Auswirkungen auf Unternehmensebene
Neben der Anwendung von Ausschlusskriterien prüfen wir vor einer Investitionsentscheidung, ob diese nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt (insbesondere Klimawandel und Klimaschutz), Arbeitnehmerrechte und Menschenrechte hat. Wir stellen auch sicher, dass wir nicht in Unternehmen investieren, bei denen Korruption, Bestechung und schlechte Governance im Spiel ist.
In unserem ESG Research nutzen wir die Daten von ESG Screen 17. Screen17 ist ein Metadatenanbieter, der Nachhaltigkeitsdaten verschiedener ESG Ratingagenturen aggregiert. Die Metadaten basieren auf Nachhaltigkeitsinformationen von den drei ESG Ratingagenturen Refinitiv, ISS ESG und MSCI ESG Research.
Tritt ein Nachhaltigkeitsproblem bei unseren Portfoliounternehmen auf, stehen uns mehrere Möglichkeiten offen: Wir treten zunächst in ein Dialog mit den Unternehmen ein, um Kritik zu äußern und diese dabei zu unterstützen, ihr Geschäft nachhaltiger auszurichten und internationale Standards einzuhalten. Neben unserem aktiven Engagement nutzen wir auch das Instrument des Proxy Voting, um die ESG-Qualität und den SDG Impact der Unternehmen zu verbessern.
Gelingt es uns nicht, mit einem konstruktiven Dialog mit dem Management die ESG Risiken zu reduzieren, oder sind die Antworten des Unternehmens unbefriedigend, verweigern wir die Entlastung des Managements. Das schließt nicht aus, dass wir die Position zeitnah verkaufen.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Anlageprozess
Im Rahmen unseres Auswahlprozesses berücksichtigen wir ESG-Risiken sowie deren Auswirkung auf die Werthaltigkeit von Assets.
Ein Nachhaltigkeitsrisiko wirkt sich nicht nur direkt aus, sondern beeinflusst die bekannten Risikoarten wie z.B. Marktrisiko, Kreditrisiko und Liquiditätsrisiko.
Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken erfolgt direkt in der ersten Stufe unseres Auswahlprozesses. In einem ersten Schritt wählen wir aus dem Anlageuniversum Unternehmen aus, die uns nach Kriterien von Quality, Value, Growth und ESG attraktiv erscheinen.
Neben der Anwendung von Ausschlusskriterien beziehen wir ESG-Kriterien in die ökonomische Bewertung der Unternehmen ein. Bei der Selektion potenzieller Investments wird demnach gesonderter Fokus auf die CO2-Intensität von Unternehmen gelegt und eine Analyse der Klimaperformance einzelner Unternehmen durchgeführt. Unter CO2-Intensität sind CO2-Emissionen des Scopes 1 und 2 (tCO2e) pro erwirtschafteter Millionen Euro Umsatz (M. € Umsatz) eines Unternehmens zu verstehen. Anhand der Relativierung der CO2-Emissionen durch den betreffenden Umsatz eines Unternehmens wird eine Kennzahl ermittelt, die Unternehmen verschiedener Größen vergleichbar macht. Bei der Bewertung der Klimaperformance werden neben Daten zur CO2-Intensität auch zukunftsgerichtete Strategien und Richtlinien zur CO2-Reduktion eines Unternehmens berücksichtigt.
Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik
In unseren Fonds beachten wir stets die zuvor beschriebenen Verfahrensweisen zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken. Unser nachhaltiger Investmentansatz spiegelt sich ebenfalls in der Vergütungspolitik unseres Unternehmens wider. Wir setzten unseren Mitarbeitern keinerlei Anreize, welche nicht im Einklang mit den Interessen unserer Kunden und unserer nachhaltigen Assetauswahl stehen.
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Die Pyfore Capital GmbH ist im Rahmen der Anlageberatung gem. § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG ausschließlich auf Rechnung und unter der Haftung der NFS Netfonds Financial Service GmbH, Heidenkampsweg 73, 20097 Hamburg tätig. Die NFS ist ein Wertpapierinstitut gem. § 2 Abs. 1 WpIG und verfügt über die erforderlichen Erlaubnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).