Wir hatten letzte Woche in unserem Newsletter (hier kostenlos abonnieren) auf die kartellrechtlichen Untersuchungen gegen Google & Co hingewiesen.
Die Marktaufsicht „Federal Trade Commission“ knöpft sich Facebook und Amazon vor, während das Justizministerium Google und Apple näher untersucht.
Heute wollen wir ein wenig darüber spekulieren, was das Justizministerium gegen die Google-Mutter Alphabet und Apple vorbringen könnte und welche Auswirkungen das hätte auf die beiden und auf andere Unternehmen.
Inhaltsverzeichnis
Was verbindet Google und Apple?
Die US-Regierung hat sich bisher nicht dazu geäußert, nach welchen Kriterien die Internet-Giganten der Marktaufsicht beziehungsweise dem Justizministerium zugeordnet wurden.
Ein Blick auf den gemeinsamen Nenner von Google und Apple lässt es aber erahnen: Die an sich grundverschiedenen Tech-Giganten betreiben die weltweit dominierenden App-Plattformen, App Store und Google Play.
In den USA werden laut Sensor Tower 95 Prozent aller App-Ausgaben von Konsumenten über diese zwei Plattformen abgewickelt.
Das de-facto Duopol bestimmt nicht nur die Regeln, nach denen Apps entwickelt werden.
Beide Unternehmen kassieren kräftig mit, wenn digitale Waren und Abonnements über die In-App-Bezahlsysteme (IAP) bezogen werden.
Kartellklage gegen Google und Apple – Die digitale Wegelagerei
Wenn Kunden Spotify, Netflix oder Tinder abonnieren oder einzelne Features kaufen, dann kassiert Apple 30 Prozent.
Nach massivem Druck durch Entwickler lenkte Apple bei dieser starren Umsatzaufteilung von 70/30 im Jahr 2016 ein.
Seitdem sind ab dem zweiten Abo-Jahr nur noch 15 Prozent fällig, aber nur, wenn es sich um Abonnements mit automatischer Verlängerung handelt.
Kein Wunder also, dass nach Spotify nun auch immer mehr amerikanische Unternehmen gegen diese Apple-Steuer vorgehen.
Apple hat sich in einer Stellungnahme im März gegen die Vorwürfe von Spotify gewehrt.
Das Unternehmen weist darauf hin, dass nur kostenpflichtige digitale Waren betroffen sind, dass 84 Prozent der Apps nichts an Apple zahlen und eine Mehrzahl der Apps kostenlos ist.
Nicht betroffen von der Gebühr sind auch Warenverkäufer wie Amazon, Fahrdienstleister wie Uber und Lieferdienste wie Deliveroo.
Das ist ein schwacher Trost für Spotify, zumal Apple gerade bei digitalen Gütern ein direkter Wettbewerber ist und die eigenen Dienste wie Apple Music von dieser “Steuer” nicht betroffen sind.
Auf dieser Basis kann man sich dann auch großzügiger gegenüber Künstlern und Kunden zeigen.
Apple zeigt sich sehr nervös bei diesem Thema, wie die Stellungnahme zeigt und hat allen Grund dazu.
Von den jährlich über 100 Milliarden Dollar Zahlungen über App-Plattformen laufen geschätzt 45 Prozent über Apple.
Am 13. Mai hat auch der Oberste Gerichtshof der USA eine Klage der US-Verbraucher gegen Apple zugelassen.
Die Verbraucher wollen Apps auf ihren iPhones und iPads laden, ohne den Weg über den App Store gehen zu müssen.
Warum verklagen Spotify und die Verbraucher nicht Google?
Auch Google lässt sich bei der App-Gebühr nicht lumpen.
Das Unternehmen behält genauso wie Apple 30 Prozent beziehungsweise 15 Prozent ab dem zweiten Abo-Jahr aller Zahlungen über das eigene IAP ein.
Allerdings kann Spotify – wie auch Netflix – auf Google Play explizit auf Abschlüsse auf der Spotify-Webseite hinweisen und somit die Zahlung umgehen.
Bei Apple ist das untersagt. Zudem dürfen Verbraucher nach belieben Apps auf Smartphones, die Googles Android-Betriebssystem nutzen, herunterladen, ohne dass es Google kontrollieren kann.
Dadurch mögen sich Kunden mehr Schadsoftware herunterladen als bei Apple, aber die Verbraucher haben hier das Kommando.
Auch lässt Google andere Bezahlsysteme auf der Android-Plattform zu, Apple nicht.
Obwohl Android bei Betriebssystemen für mobile Endgeräte einen Marktanteil von 88 Prozent hat, entfallen nur 25 Prozent der Umsätze über Smartphones auf Google.
Größe allein ist kein Verbrechen. Monopole sind aber illegal. Der aktuelle Markt für App-Plattformen erfüllt nahezu alle Kriterien eines Monopols beziehungsweise Duopols.
Falls Google und Apple dazu verdonnert werden sollten, die „Take-Rates“ zu senken, dann stehen die Gewinner und Verlierer dieser Regelung fest.
Die großen Gewinner werden die Anbieter von digitalen Waren sein, wie zum Beispiel Match Group, darauf hatten wir bereits in unseren Artikeln zu dem Unternehmen hingewiesen.
Aber auch Spotify, Netflix und Disney und vor allem die E-Sports-Unternehmen werden davon profitieren.
Der große Verlierer sollte Apple noch vor Alphabet sein.
Exemplarisch an den Beispielen Spotify und Match ist zu sehen, wie die Kurse der Anbieter digitaler Dienste deutlich angezogen haben.
Allerdings hat die Apple-Aktie kräftig gewonnen, während die Alphabet-Aktie deutlich nachgegeben hat.
Die Reaktion bei Apple mag andere Gründe haben, vielleicht unterschätzen die Investoren aber auch das Risiko.
Was hat Alphabet zu befürchten?
Für die meisten Services von Google bezahlt der Verbraucher nicht, er zahlt lediglich mit der Einschränkung seiner Privatsphäre.
Makan Delrahim, US-Kartellwächter im Justizministerium, hat in dieser Woche erklärt, dass günstige Preise allein nicht ausreichen, um Vorteile für den Verbraucher zu rechtfertigen.
Ein fairer Wettbewerb sollte auch zu einer höheren Qualität und einem besseren Schutz der Privatsphäre führen.
Was in Amerika jetzt droht, das kann man am Beispiel der Streitigkeiten zwischen der EU und Alphabet studieren.
Missbrauch der Marktmacht bei Android
Bereits im Sommer vergangenen Jahres hat die EU dem Suchmaschinen-Giganten eine Rekordstrafe in Höhe von 4,3 Milliarden Euro aufgebrummt.
Der Vorwurf damals: Missbrauch der Marktmacht bei Android.
Google verlangt von Handyherstellern unter anderem, dass sie auf ihren mobilen Geräten bestimmte Apps wie Google Search und Google Chrome vorinstallieren müssen.
Jetzt könnten die amerikanischen Kartellewächter hier nachziehen.
Ein möglicher Profiteur dieser Entwicklung könnte Opera Limited werden.
Dazu mehr in unserer Investmentstory zur Opera Aktie.
Kartellklage gegen Google und Apple – Die Macht in Digital Identity
Vor drei Monaten hat die EU eine weitere Strafe von 1,49 Milliarden Euro gegen Google wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung bei Onlinewerbung verhängt.
Das Unternehmen habe durch restriktive Klauseln in Verträgen mit Webseiten von Dritten verhindert, dass Konkurrenten Werbeanzeigen auf diesen Seiten platzieren konnten.
Hierbei geht es also um das an sich weniger bedeutende Geschäft mit Google AdSense.
Viel relevanter ist, dass Google mit den Angeboten Search, Chrome, und Android für Endkunden auf der einen Seite und mit Google Ads für Geschäftskunden auf der anderen Seite ein nahezu perfektes Ecosystem für die Werbeindustrie kreiert hat mit extrem granularen Nutzerprofilen und akkurater Identifizierung der Endgeräte.
Eine Trennung dieser Dienste wäre ein gravierender Einschnitt in das Geschäftsmodell.
Wir halten dieses Szenario eher für unrealistisch, zumal Werbekunden und auch Endkunden durchaus auch viele Vorteile dieses Ecosystems genießen.
Allerdings gewährt Google nicht allen den vollumfänglichen Zugang zu seinen Daten.
Adtech-Plattformen wie zum Beispiel AppNexus sind von dem Zugang zu Youtube-Daten ausgeschlossen.
Hier müssen Werbepartner exklusiv über die Google-Adtech-Lösung DoubleClick gehen.
Einer drohenden Abspaltung von Youtube würde Google wahrscheinlich mit der Öffnung ihrer Nutzerprofile entgegen kommen.
Ein möglicher Profiteur dieser Entwicklung könnte unser Portfoliowert The Trade Desk werden, siehe Chart unten.
Kartellklage gegen Google und Apple – Fazit
Die letzte kartellrechtliche Untersuchung der USA gegen Google liegt sechs Jahre zurück.
Damals ist das Unternehmen ungeschoren davongekommen.
In den drei Untersuchungen der EU gegen Google seit 2014 sind dem Unternehmen Strafzahlungen in Höhe von insgesamt knapp 9,5 Milliarden Dollar aufgebrummt worden.
Google hat viele Zugeständnisse gemacht, ohne dass die Prosperität des Unternehmens leiden musste.
Die Anwälte des Unternehmens sind kampferprobt gegenüber kartellrechtlichen Untersuchungen, so dass wir uns hier auf mindestens zwei Jahre Dauer einstellen sollten.
Die Finanzmärkte haben schon in den ersten Tagen Gewinner und Verlierer möglicher Strafen identifiziert und vielleicht auch etwas überreagiert.
Unser erster Blick auf mögliche Auswirkungen zeigt jedoch, dass wir mit The Digital Leaders Fund gut aufgestellt sind, egal in welche Richtung eine Entscheidung gefällt werden sollte.
Wenn Du mehr über die Digitalisierung, den Digital Leaders Fund und unsere Portfolio-Unternehmen erfahren möchtest, dann melde dich hier bitte an.
Autor
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Baki war viele Jahre in leitender Funktion für den Deutsche Bank Konzern und DWS tätig. Zuletzt u.a. als Global Head of Digital Business für die Deutsche Asset & Wealth Management und Mitglied im Digital Executive Commitee der Deutschen Bank. Seine berufliche Laufbahn hat er als Fondsmanager für Technologie, Telekommunikation und Medien bei BHF Trust begonnen. Danach war er Fondsmanager bei der Commerzbank und ABN Amro.
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